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1. Einleitung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) regeln die gesamte Beziehung zwischen Ihnen als Kunde und dem Unternehmen.
1.2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags erhält der Kunde den Text dieser Vereinbarung elektronisch oder in einem anderen dauerhaften Format. Ist dies nicht zumutbar, teilt das Unternehmen dem Kunden vor Abschluss des Fernabsatzvertrags mit, wie die Vereinbarung in den Geschäftsräumen des Unternehmens eingesehen werden kann und dass sie ihm auf Anfrage schnellstmöglich kostenlos zugesandt wird.
1.3. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vereinbarung sorgfältig zu lesen, bevor er sie annimmt und die Dienstleistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt. Mit der Nutzung der Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er diese Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
1.4. Diese Vereinbarung enthält eine obligatorische Schiedsklausel, die, wie in Abschnitt 17 näher erläutert, die Anwendung eines Schiedsverfahrens auf individueller Basis zur Beilegung von Streitigkeiten vorschreibt, anstatt eines Geschworenengerichtsverfahrens oder eines anderen Gerichtsverfahrens oder einer Sammelklage jeglicher Art.
1. Einleitung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) regeln die gesamte Beziehung zwischen Ihnen als Kunde und dem Unternehmen.
1.2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags erhält der Kunde den Text dieser Vereinbarung elektronisch oder in einem anderen dauerhaften Format. Ist dies nicht zumutbar, teilt das Unternehmen dem Kunden vor Abschluss des Fernabsatzvertrags mit, wie die Vereinbarung in den Geschäftsräumen des Unternehmens eingesehen werden kann und dass sie ihm auf Anfrage schnellstmöglich kostenlos zugesandt wird.
1.3. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vereinbarung sorgfältig zu lesen, bevor er sie annimmt und die Dienstleistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt. Mit der Nutzung der Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er diese Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
1.4. Diese Vereinbarung enthält eine obligatorische Schiedsklausel, die, wie in Abschnitt 17 näher erläutert, die Anwendung eines Schiedsverfahrens auf individueller Basis zur Beilegung von Streitigkeiten vorschreibt, anstatt eines Geschworenengerichtsverfahrens oder eines anderen Gerichtsverfahrens oder einer Sammelklage jeglicher Art.